Öffnungszeiten

 

Unterrichtstage

Die OGS beginnt um 11.30 Uhr und endet um 16.45 Uhr. Die Aufsichtspflicht endet um 17.00 Uhr.

Anwesenheitspflicht

An Unterrichtstagen haben die Kinder eine Anwesenheitspflicht bis 15 Uhr.

„Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn. Die Entscheidungskompetenz über die Freistellung von der Teilnahme an der OGS liegt bei der Betreuungsleitung. Die Betreuungsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet und Regeln und Ausnahmen deutlich voneinander unterscheidbar sind.“ (OGS-Erlass 16.02.2018)

 

Anwesenheitspflicht – good to know

Seit der Gründung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Jahr 2005 besteht eine verbindliche Teilnahme- und Anwesenheitspflicht. Diese ist im OGS-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Es handelt sich dabei um eine Vorgabe des Landes und nicht um eine Entscheidung der Kommune oder des jeweiligen OGS-Standortes.

Uns ist bewusst, dass die Anwesenheitspflicht von vielen Eltern, aber auch von pädagogischen Fachkräften, kritisch gesehen wird. Eltern geraten dadurch mitunter in die Situation, ihre familiären Entscheidungen begründen zu müssen. Gleichzeitig sehen sich die Mitarbeitenden der OGS häufig in der unangenehmen Rolle, entsprechende Nachfragen stellen zu müssen.

Dennoch ist die OGS-Leitung verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und auf deren Einhaltung zu achten. Dies ist nicht immer einfach, gehört jedoch zu unseren Aufgaben.

Ein Blick auf die Hintergründe ist dabei wichtig: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Kommunen finanziell und knüpft diese Unterstützung an verbindliche Standards. Gleichzeitig gibt es viele Familien, die dringend auf einen OGS-Platz mit vollem Betreuungsumfang angewiesen sind, jedoch keinen Platz erhalten. Vor diesem Hintergrund ist eine verlässliche Nutzung der vorhandenen Plätze von besonderer Bedeutung.

 

Anwesenheitspflicht – FAQ

„Mein Kind nimmt am HSU an einem anderen Standort teil, hat Therapietermine oder besucht den Vereinssport und muss die OGS vor 15 Uhr verlassen. Wie funktioniert das mit der Anwesenheitspflicht?“
Diese Termine gelten als klassische Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht. Bitte stellen Sie hierfür möglichst frühzeitig einen Antrag auf Freistellung von der Anwesenheitspflicht und reichen Sie zusammen mit dem Antrag einen entsprechenden Nachweis ein.
Bitte beachten Sie, dass wir Kinder erst unmittelbar vor Beginn des jeweiligen Termins entlassen können. Die Freistellung gilt außerdem nicht für Geschwisterkinder.

„Ich habe einen Termin zum Elternsprechtag und möchte mein Kind anschließend direkt mitnehmen.“

Wir haben Verständnis dafür, dass Sie Wege und Termine möglichst effizient gestalten möchten.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihre Kinder in der OGS in feste Gruppenstrukturen und Abläufe eingebunden sind. Gerade die Nachmittagszeit bietet wichtige soziale und pädagogische Angebote.

Wir bitten Sie daher, Elternsprechtage möglichst so zu planen, dass Ihr Kind regulär bis 15 Uhr an der OGS teilnehmen kann. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls alternative Betreuungsmöglichkeiten.

„Mein Kind hat Geburtstag. Kann ich es ausnahmsweise früher abholen?“

Diese Frage ist für uns besonders nachvollziehbar. Natürlich möchten auch wir, dass Ihr Kind einen schönen Geburtstag erlebt.

Gleichzeitig verbringt Ihr Kind auch in der OGS einen besonderen Tag mit seinen Freundinnen und Freunden. Nach 15 Uhr bleibt in der Regel ausreichend Zeit, um den Geburtstag im Familienkreis zu feiern.

Da wir rund 170 Kinder betreuen, würden häufige Ausnahmen auch in diesem Fall zu einer Vielzahl von Sonderregelungen führen. Daher bitten wir um Verständnis, dass auch an Geburtstagen grundsätzlich keine frühere Abholung vorgesehen ist.

„Mein Kind ist zu einem Kindergeburtstag eingeladen. Kann ich es früher abholen?“

Mit zunehmender Gewöhnung an die verbindliche Teilnahme bis 15 Uhr planen viele Familien Kindergeburtstage inzwischen so, dass auch OGS-Kinder problemlos daran teilnehmen können.

Wir bitten Sie daher, Einladungen und Feierzeiten entsprechend zu berücksichtigen. Eine frühere Abholung aus diesem Anlass ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

„Mein Kind hat eine genehmigte Freistellung von der OGS. Kann ich das Geschwisterkind gleichzeitig mitnehmen?“

Oft haben Geschwisterkinder unterschiedliche Termine, zum Beispiel beim Sportverein oder beim Arzt. Wenn jedoch bei jeder genehmigten Ausnahme automatisch auch Geschwisterkinder früher abgeholt würden, würde dies in einer großen Einrichtung wie unserer dazu führen, dass regelmäßig viele weitere Kinder fehlen.

Daher gilt: Eine genehmigte Freistellung für ein Kind gilt nicht automatisch auch für Geschwisterkinder.

Wenn Sie auch für das Geschwisterkind eine frühere Abholung wünschen, ist hierfür ein separater Antrag erforderlich. Bitte prüfen Sie zudem, ob es alternative Möglichkeiten gibt – beispielsweise, dass Ihr Kind mit einem Freund nach Hause geht oder den Heimweg selbstständig antritt.

„Mein Kind fühlte sich heute Morgen nicht ganz fit. Daher soll es nach dem Unterricht nach Hause kommen.“

Wir haben Verständnis dafür, dass Kinder sich morgens manchmal nicht ganz wohl fühlen und Eltern dann abwägen müssen, ob ein OGS- und Schulbesuch möglich/sinnvoll ist.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass auch ein verkürzter OGS- und Schultag für gesundheitlich angeschlagene Kinder anstrengend sein kann. Oft ist es für das Kind sinnvoller, sich vollständig zu Hause auszuruhen und einen ganzen Tag zur Erholung zu nutzen.

Daher empfehlen wir grundsätzlich: Wenn ein Kind krank oder deutlich angeschlagen ist, sollte es zu Hause bleiben. Ist es gesundheitlich in der Lage, am Unterricht teilzunehmen, sollte es in der Regel auch den gesamten OGS- und Schultag absolvieren.

„Wir möchten zu Beginn der Ferien möglichst frühzeitig in den Urlaub starten und hoffen auf eine günstige Verkehrslage. Können wir unser Kind freistellen lassen oder früher abholen?“
Für den Übergang in die ohnehin von der Anwesenheitspflicht ausgenommenen Ferien- und Brückentage können Sie mit Zustimmung auf einen Antrag zur Freistellung von der Anwesenheitspflicht rechnen. Wir bitten Sie jedoch, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Bitte berücksichtigen Sie bereits bei der Buchung Ihrer Reise die Planung der OGS, damit wir unsere pädagogische Arbeit auf eventuell reduzierte Kinderzahlen abstimmen können.

 

Ferien und Brückentage

In den Ferien beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulhof um 7.45 Uhr. Der Ganztag öffnet an unterrichtsfreien Tagen von 8 bis 16.45 Uhr. Die Aufsichtspflicht endet um 17 Uhr. Für die Teilnahme an den Ferien und Brückentagen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

Sonderöffnungszeiten

Am Altweiberdonnerstag und bei der jährlichen städtischen Personalversammlung schließt die OGS bereits um 13.30 Uhr.

Rosenmontag: Die OGS ist geschlossen.

An einem Freitag in den Sommerferien und vor den Weihnachtsferien schließt die OGS bereits um 13.45 Uhr.

pädagogische Arbeitstage

In der Terminübersicht der Schule und der OGS finden Sie die geplanten pädagogischen Arbeitstage. Das Lehrerkollegium und das OGS-Team planen hier gemeinsame Fortbildungen. Die OGS ist an diesen Tagen geschlossen.

Anmeldung für die Ferien und Brückentage

Für die Anmeldung Ihrer Kinder an Feien- und Brückentagen, erhalten Sie von der OGS-Leitung über den Schulmessenger  frühzeitig eine Mitteilung. Unter dem Stichwort „Anmeldung Ferien“ können Sie dann per SchoolFox den Erzieher:innen Ihren Betreuungsbedarf mitteilen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir die Personal- und Ferienplanung, sowie die Bestellung des Mittagessens entsprechend der angemeldeten Kinderzahl vornehmen. Deswegen bitten wir, die Anmeldung in den Ferien möglichst verbindlich zu halten.

Schließzeit in den Weihnachtsferien 2026/2027

23.12.2026 – Ferienprogramm, die OGS schließt bereits um 13.45 Uhr (Anmeldung erforderlich)

24.12.2026 bis 01.01.2027 – OGS geschlossen

04.01.2027 bis 06.01.2027 – Ferienprogramm (Anmeldung erforderlich)

Schließzeiten in den Sommerferien

Alle städtischen Kindertageseinrichtungen und OGS der Stadt Willich schließen zur gleichen Zeit, im Wechsel die erste und zweite Sommerferienhälfte. Die Daten hierzu werden zur besseren Planbarkeit meist mehrere Jahre im voraus veröffentlicht.

2026
20.07.2026 – 07.08.2026 – Ferienprogramm
Freitag, den 07.08.2026 schließt die OGS bereits um 13.45 Uhr
10.08.2026 – 01.09.2026 – OGS geschlossen

2027
Freitag, den 16.07.2027 schließt die OGS bereits um 13.45 Uhr
19.07.2027 – 10.08.2027 – OGS geschlossen
11.08.2027 – 31.08.2027 – Ferienprogramm

2028
10.07.2028 – 28.07.2028 – Ferienprogramm
Freitag, den 28.07.2028 schließt die OGS bereits um 13.45 Uhr
31.07.2028 – 22.08.2028 – OGS geschlossen

2029
Freitag, den 29.07.2029 schließt die OGS bereits um 14.45 Uhr
02.07.2029 – 24.07.2029 – OGS geschlossen
25.07.2029 – 14.08.2029 – Ferienprogramm

2030
24.06.2030 – 12.07.2030 – Ferienprogramm
Freitag, den 12.07.2030 schließt die OGS bereits um 13.45 Uhr
15.07.2030 – 06.08.2030 – OGS geschlossen