Klasse 3 und 4 im Altbau

Klasse 3 und 4 – Pädagogisches Konzept in der OGS

Unsere OGS wird durch den Neubau und einen Altbau unterteilt. Im Neubau befinden sich die gelberote und orange Gruppe, die für Kinder im Alter von 5 bis 8 Jahren (Schuljahr 1 und 2) zuständig sind.

Im Altbau sind die grüne, lila und blaue Gruppe angesiedelt, die für die älteren Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren (Schuljahr 3 und 4) zuständig sind.

Aufgrund des aktuell sehr hohen Bedarfes an OGS-Plätzen ist die 7. OGS-Gruppe pink, mit Kindern der Klasse 2, zur Zeit in der Bücherei im Altbau untergebracht.

Diese räumliche Trennung ist zugleich eine pädagogische:

  • Im Altbau fördern wir zunehmend die Eigenverantwortung der Kinder, um sie auf die Anforderungen der weiterführenden Schule vorzubereiten.
  • Im Neubau stehen Strukturen im Vordergrund, die sich an den Bedürfnissen der Schulanfänger orientieren.

    Schutzkonzept zur Nutzung des Wald- und Spielplatzbereichs durch die OGS

      Grundinformationen Waldbereich „Todeswald“

      Warum der „Todeswald“ so heißt

      Immer wieder taucht die Frage auf, warum der Wald hinter der Turnhalle von vielen Kindern „Todeswald“ genannt wird.

      Vor einigen Jahren stand auf dem Parkplatz an der Turnhalle ein Kleidercontainer. Dieser war zeitweise so überfüllt, dass Kleidersäcke daneben abgestellt wurden. Einige Kinder aus der Umgebung fanden die Kleidungsstücke, nahmen sie mit in den nahegelegenen Wald, spielten damit und ließen sie anschließend dort liegen.

      Als Kinder der OGS (damals noch Schulkinderhaus „Ratzefummel“ 😊) die verstreut herumliegenden Kleidungsstücke entdeckten, entstand die Vorstellung, dort sei etwas Schlimmes passiert oder sogar jemand gestorben. Diese Vermutung verbreitete sich schnell unter den Kindern, und so erhielt der Wald den Namen „Todeswald“.

      Der Name beruht somit ausschließlich auf dieser Begebenheit und der Fantasie der Kinder – nicht auf einem tatsächlichen Ereignis. Bis heute hat sich dort kein schlimmes Ereignis ereignet. Der Name ist lediglich eine über viele Jahre weitergetragene Kindergeschichte und steht in keinerlei Zusammenhang mit tatsächlichen Vorfällen.

      Seit Bestehen der OGS und bereits zuvor im Schulkinderhaus „Ratzefummel“ wird der Wald regelmäßig für vielfältige pädagogische Angebote genutzt. Je nach Jahreszeit dient er als Lern- und Erlebnisraum, in dem die Kinder die Natur entdecken, spielen und verschiedene Projekte durchführen können.

      Lage 

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      Der „Todeswald “ ist zugänglich über den Sportplatz. (siehe blauer Pfeil)

      Er ist angrenzend an den Flöthbach. Die Flöth wird vom Niersverband https://www.niersverband.de/ kontrolliert.

       

       

        Grundinformationen Spielplatzbereich

        Lage

        Der Spielplatz grenzt unmittelbar an das Schulgelände und ist umzäunt. (gelbe Umrandung)

        Der städtische Spielplatz wird von der Stadt Willich kontrolliert und Instand gehalten.

         

         

          1. Ziele der Angebote

          Unsere OGS möchte den Kindern zusätzliche Bewegungs-, Natur- und Erfahrungsräume ermöglichen. Hierfür können die Kinder der Klassen 3 und 4 den nahegelegenen Waldbereich sowie den angrenzenden Spielplatz eigenständig nutzen. Diese Bereiche befinden sich außerhalb des Schulgeländes und sind nicht Bestandteil des Schulgebäudes.

          Das Angebot dient der Förderung von Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, sozialem Lernen sowie Naturerfahrungen.

          1. Grundsätze der Aufsicht

          Die Sicherheit der Kinder hat jederzeit höchste Priorität. Daher erfolgt die Nutzung der Bereiche nach klaren Regeln und unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht.

          In der Eigewöhnungs- und Orientierungsphase nach den Sommerferien werden die Kinder ausschließlich in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft mit dem Wald- und Spielplatzbereich vertraut gemacht. Dabei werden:

          • die Wege erklärt,
          • Sicherheitsregeln besprochen,
          • Grenzen des Aufenthaltsbereiches festgelegt,
          • Verhaltensregeln eingeübt,
          • mögliche Gefahrenstellen gezeigt.

          Erst nach einer individuellen Einschätzung durch die pädagogischen Fachkräfte und bei ausreichendem Verantwortungsbewusstsein kann einzelnen Kindern oder Gruppen die Nutzung mit indirekter Begleitung gestattet werden.

          1. Voraussetzungen für die selbstständige Nutzung

          Eine selbstständige Nutzung ist nur möglich, wenn:

          • das Kind die Sicherheitsregeln kennt und einhält („Kindervertrag“),
          • die pädagogischen Fachkräfte dem Kind die notwendige Zuverlässigkeit zutrauen,
          • eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt (per SchoolFox).

          Die OGS behält sich vor, die Erlaubnis jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zurückzunehmen, wenn Regeln nicht eingehalten werden oder Sicherheitsbedenken bestehen.

          1. Sicherheitsmaßnahmen

          Zur Gewährleistung der Sicherheit werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

          • Die Wettervorhersage wird vor jedem Aufenthalt im Außengelände über eine Wetter-App kontrolliert. Bei Unwetterwarnung, Sturm, oder Gewitter wird der Aufenthalt im Freien abgesagt oder sofort beendet.
          • Überprüfung des Wald- und Spielplatzbereiches durch pädagogische Fachkräfte auf mögliche Gefahren (abgebrochene Äste, Hundekot, freilaufende Hunde, Fremde Menschen, Glasscherben, Wasserstand der Flöth, etc.).
          • Überprüfung des Weges zwischen Schule und Zielort.
          • Stichprobenartige Aufsichtskontrolle spätestens nach 30 Minuten.
          • Sofortige Rückkehr zum Schulgelände bei erkennbaren Gefährdungen.
          • Regelmäßige Besprechung und Wiederholung der Sicherheitsregeln mit den Kindern
          • Ein „Kindervertrag“ wird mit den Kindern gemeinsam erarbeitet, in dem die Kinder die Regeln und auch mögliche Konsequenzen unterzeichnen
          1. Verhaltensregeln für die Kinder
          • Der Wald- und Spielplatzbereich darf nur innerhalb der festgelegten Grenzen genutzt werden.
          • Die Kinder gehen mindestens zu dritt in den Wald- oder Spielplatzbereich.
          • Niemand entfernt sich alleine von der Gruppe.
          • Gefährliche Gegenstände oder Situationen werden sofort gemeldet.
          • Tiere, Pflanzen und die Natur werden respektvoll behandelt.
          • Bei Streitigkeiten, Verletzungen oder Unsicherheiten ist unverzüglich eine Fachkraft zu informieren.
          • Zeitabsprachen müssen eingehalten werden. Eine analoge Uhr ist vom Vorteil.
          • Den Anweisungen der pädagogischen Fachkräfte sind jederzeit zu befolgen.
          1. Zusammenarbeit mit den Eltern

          Die Erziehungsberechtigten werden über das Konzept informiert und erhalten die Möglichkeit, der selbstständigen Nutzung des Waldbereiches und/oder des Spielplatzbereiches schriftlich zuzustimmen oder diese abzulehnen.

          Ohne schriftliche Zustimmung erfolgt keine selbstständige Nutzung des jeweiligen Bereiches außerhalb der indirekten Begleitung durch pädagogische Fachkräfte.

           

          Mit wachsendem Alter entwickeln Kinder ein stärkeres Bedürfnis nach Autonomie. Sie möchten ihre Umwelt selbstständig erkunden und ihre Freizeit eigenverantwortlich gestalten.

          Unser Grundgedanke wird den Kindern durch den Begriff „Privileg“ verdeutlicht: Kinder, die im Alltag Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und die sicher die OGS-Regeln umsetzen, erhalten mehr Freiheiten. Diese Freiheiten umfassen beispielsweise einen größeren Bewegungsradius und die Möglichkeit, eigene Wünsche umzusetzen, wie etwa das „Buden bauen“ auf dem Sportplatz oder an der Flöth.

          Möglichkeiten und Räume zur freien Entfaltung

          Kinder, die diese „Privilegien“ nutzen, können in Kleingruppen selbstständig das Außengelände erkunden und gestalten. Ihnen stehen folgende Bereiche zur Verfügung:

          • Spielplatz
          • Schulhof
          • OGS-Garten
          • Sportplatz
          • „Todeswald“ an der Flöth

          Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Medien der GKS in einem Neben- oder Klassenraum gehört zu den erweiterten Freiheiten.

          Unterstützung für Kinder, die noch Begleitung benötigen

          Kinder, die noch Übung in den erforderlichen Kompetenzen benötigen oder eine intensivere pädagogische Begleitung brauchen, können die freie Nutzung der Bereiche zunächst noch nicht vollständig wahrnehmen. Für sie stehen angeleitete und betreute Aktivitäten im Vordergrund, um sie schrittweise auf mehr Selbstständigkeit vorzubereiten. Inwieweit die Kinder die Privilegien nutzen können, entscheidet das pädagogische Fachpersonal individuell auf die jeweiligen Kinder angepasst um den Rahmen für die optimale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.